Vertreten durch: Christopher Krumm
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: AG Montabaur
Registernummer: HRB 29990
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE370302788
(grapeminds GmbH nachfolgend insbesondere „Anbieter“ oder „wir“, „uns“ etc.)
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden auch „Anbieter“ genannt; gemeinsam oder einzeln auch als „Vertragspartner“ oder „Parteien“ bezeichnet) zur Überlassung und Nutzung von Software für einen zuvor festgelegten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit.
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Anbieter und den Kunden (nachfolgend auch „Anbieter“) gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(3) Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widerspricht der Anbieter hiermit ausdrücklich. Die AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für künftige Verträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(4) „Schriftform“ oder „schriftlich“ gemäß dieser AGB umfasst die Textform (insbesondere E-Mail, Fax etc.).
(5) Vertragssprache ist deutsch.
(1) Der Kunde hat im Rahmen eines Bestellprozesses die Möglichkeit, unterschiedliche Softwarepakete, Zahlungsintervalle (die der Mindestvertragslaufzeit entsprechen) und Zahlungsarten auszuwählen. Vor Abschicken der Bestellung sieht der Kunde eine Zusammenfassung der Bestellung und kann die Daten jederzeit ändern und einsehen. Über den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Vertrages zu den ausgewählten Bedingungen ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf das Auswahlkästchen, „Ich stimme den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von grapeminds GmbH zu“, die Geltung der AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Im Rahmen einer kostenlosen Nutzung ist auch eine Registrierung möglich. Das kostenlose Angebot kann jederzeit durch den Anbieter beendet, eingeschränkt, angepasst und gekündigt werden. Gewährleistungsansprüche bestehen bei kostenlosen Angeboten nicht.
(2) Der Anbieter lässt daraufhin dem Kunden eine automatische Annahmeerklärung zukommen. Dadurch kommt der Vertrag zustande („Auftragsbestätigung“). In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, gegebenenfalls einer Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung) dem Kunden per E-Mail zugesandt („Vertragsbestätigung“). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Der Anbieter liefert die Software, abhängig von dem gewählten Angebot und der jeweiligen Software als browserbasierte Software und einer Downloadplattform (z.B. Apple Store, PlayStore) an. Dem Kunden werden die für die Nutzung der Software erforderlichen Zugangsinformationen (insbesondere Lizenzschlüssel bzw. Log-In-Daten) und Informationen zur Nutzung, je nach gewähltem Angebot per E-Mail, in der Software direkt oder auf seiner Homepage innerhalb von 2 Werktagen nach Vertragsschluss und Zahlung bereitgestellt.
(4) Soweit für die Nutzung der Software erforderlich, schuldet der Anbieter keine Installation der Software auf den Systemen des Kunden; für diese ist der Kunde allein verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verantwortlich für Drittsoftware, innerhalb derer die Software des Kunden gegebenenfalls eingesetzt wird. Soweit eine Mitwirkung des Anbieters jedoch zwingend erforderlich ist, unterstützt der Anbieter den Kunden entsprechend in angemessenem Umfang. Dabei hat der Kunde sämtliche für die Unterstützung erforderliche Informationen, Geräte unverzüglich, kostenfrei und in übersichtlicher Form bereitzustellen und sich selbst für die erforderliche Mitwirkung bereitzuhalten. Darüber hinaus hat der Kunde die entsprechende Umgebung (Hard- und Software) für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Software sicherzustellen. Dies umfasst auch die Durchführung eventuell erforderlicher Updates von Dritt- oder der bereitgestellten Software.
(1) Die in der Software bereitgestellten Daten Sie sind rein informativ und greifen auf Drittinformationen zurück. Die bereitgestellten Informationen werden nicht, soweit kein entsprechender Hinweis erfolgt, im Einzelnen geprüft. Der Kunde bleibt für auf den bereitgestellten Informationen getroffene Entscheidungen selbst verantwortlich. In der jeweiligen Software oder auf unserer Webseite wird über die Herkunft der jeweiligen Daten informiert.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit vorhandene Informationen zu melden, soweit diese nicht korrekt sind.
(1) Der Anbieter ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit ("Instandhaltung") verpflichtet. Dies gilt nicht für kostenlose Software. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich insbesondere nach Maßgabe der jeweiligen Beschreibung und der jeweils getroffenen Vereinbarungen. Zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird der Anbieter die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
(2) Der Anbieter ist zu einer Änderung oder einer Anpassung kostenpflichtiger Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist der Anbieter zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung, z.B. zur Erweiterung der Funktionen der Software, verpflichtet. Ausgenommen davon sind Erweiterungen, die zwingend erforderlich sind, um die Software im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen.
(1) Mit vollständiger Zahlung der Miete wird der Anbieter dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder jeweils vereinbarte Land beschränkte Recht einräumen, die Software gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software.
(2) Soweit dies für die vertragsgemäße, lizenzübereinstimmende Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen bzw. mehrfach herunterzuladen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Soweit für die Sicherung von Daten erforderlich, kann der Kunde die Software zu Sicherungszwecken herunterladen und als Sicherungskopie markieren.
(3) Zu einer weiteren Vervielfältigung, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgeht, ist der Kunde nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software sowie die Sicherungskopie dieser einschließlich der Dokumentation und sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegtem Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen (z.B. Arbeitnehmende).
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich der Anbieter in Verzug befindet. Dies gilt ausschließlich für die Dauer des Verzugs.
(6) Dem Kunden ist die Rückübersetzung des überlassenen Objektcodes der Software in andere Codeformen ("Dekompilierung") sowie sonstige Arten der Rückerschließung von in der Software enthaltenem Knowhow mittels Beobachtens, Untersuchen, Rückbauen oder Testen ("Reverse-Engineering") nur gestattet, soweit diese Maßnahmen zwingend erforderlich sind, um die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms notwendigen Informationen zu erhalten. Merkmale der Software, die der Programmidentifizierung dienen, insbesondere Urhebervermerke, Seriennummern oder Marken, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
(7) An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software erwirbt der Besteller dieselben Rechte wie an der vereinbarten Standardsoftware und in dem entsprechenden Funktionsumfang. Für Erweiterungen, die darüber hinausgehen (z.B. Erweiterungen der Funktionen), kann der Anbieter eine angemessene, separat zu vereinbarende Vergütung verlangen oder die Nutzung auf Erweiterungen beschränken oder ausschließen.
(8) Um die ordnungsgemäße Nutzung der Software sicherzustellen und eine qualitativ hochwertige Erfahrung für alle unsere Kunden zu gewährleisten, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Nutzung der Software gelegentlich zu überprüfen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass die Bedingungen nicht eingehalten werden, kann der Anbieter angemessene Maßnahmen ergreifen, um dies zu korrigieren (z.B. vorübergehende Sperrung der Software)
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung. Die angegeben Preise sind Nettopreise, zzgl. der jeweils bei der Anbieterin anfallenden Steuer.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, für die zeitlich befristete Überlassung der Software die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete monatlich, im Voraus, ab dem Zeitpunkt der Überlassung oder Nutzung der Software fällig.
(3) Vereinbarte Einmalzahlungen werden mit Vertragsschluss fällig.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, dessen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten; und der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters nur berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend gemacht machen.
Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Sicherungskopie, die Dokumentation sowie auf sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien zugreifen können.
(1) Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an der Dokumentation feststellen, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Software und an der Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der Mängelbeseitigung hat der Anbieter ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.
(3) Der Kunde hat dem Anbieter den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software und auf die Dokumentation zu ermöglichen.
(4) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
(5) Im Falle des wiederholten Fehlschlags der nach geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur Minderung berechtigt, es sei denn die Mängel sind völlig unerheblich.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln §9 (1) und §9 (2) gelten ebenso für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen informieren; er ist nicht berechtigt, solche Ansprüche tatsächlich oder rechtlich entgegenzunehmen, es sei denn der Anbieter hat dem zuvor ausdrücklich, schriftlich zugestimmt. Der Freistellungsanspruch erlischt, wenn der Kunde der Unternehmer ist, den Anbieter nicht unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte informiert und sofern kein Fall einer unbeschränkten Haftung nach Absatz 1 vorliegt.
(5) Ein Mangel liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Mieter personenbezogene Daten unter Einsatz der Software verarbeitet und die Software die Vorgaben der DS-GVO zu datenschutzrechtlicher Technikgestaltung nicht erfüllt. Wird der Kunde wegen eines solchen Mangels der Software in Anspruch genommen, gilt Abs. 4 entsprechend; sollte eine Freistellung im Außenverhältnis nicht möglich sein, gilt die Verpflichtung im Innenverhältnis.
(1) Das Mietverhältnis tritt mit Vertragsschluss in Kraft. Soweit nicht anderweitig in einem entsprechenden Paket vereinbart, hat es eine feste Laufzeit von 1 Jahr. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate für Unternehmer, sofern das Mietverhältnis nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird.
(2) Eine ordentliche Kündigung innerhalb einer befristeten Laufzeit ist nicht möglich. Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
(3) Der Vertrag kann auch online ordentlich im jeweiligen Account nach dem Login gekündigt werden.
(1) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und die Software sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen dauerhaft zu löschen.
(2) Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche installierte Programmkopien und etwaige gespeicherte Dokumentationen vollständig und endgültig von all seinen Servern zu löschen.
(3) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Mietverhältnisses ist unzulässig.
Der Anbieter verpflichtet sich, im Rahmen seiner betrieblichen und technischen Möglichkeiten eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Softwareserver von 97 Prozent im Jahresmittel zu gewährleisten. Um Aktualisierungen, technische Überprüfungen und Wartungsarbeiten durchführen zu können, ist der Anbieter berechtigt, die Softwareserver abzuschalten. Der Kunde erklärt sich mit allen – auch kurzfristigen und unangekündigten – aus technischen Gründen notwendigen oder nützlichen Abschaltungen einverstanden. Der Anbieter wird im Gegenzug – sofern zumutbar und realisierbar – solche Abschaltungen in Zeiten vornehmen, in denen die Datenabrufe erfahrungsgemäß gering sind und diese rechtzeitig ankündigen. An Tagen, an denen keine Daten bereitgestellt werden (z.B. Börsenfeiertage, in den USA z.B: Feiertage) können keine Daten geliefert werden.
(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder eine später in dieser aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt („Erhaltung“). Es ist der ausdrückliche Wille der Vertragsparteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit („Frist oder Termin“), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart („Ersetzungsfiktion“). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen („Ersetzungsverpflichtung“). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Absatzes bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 („UN-Kaufrecht“).
(4) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Wir sind weder bereit, noch verpflichtet an einer solchen teilzunehmen.
(5) Der Anbieter ist mit Vertragsabschluss berechtigt, Unternehmen als Referenzkunden zu benennen. Unternehmen können ihre Zustimmung aus wichtigem Grund widerrufen. Im Fall eines Widerrufs bleibt der Anbieter berechtigt, a) bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen, b) sich in Vorbereitung oder c) in der Durchführung befindliche Kampagnen zu beenden, es sei denn, dies ist für das Unternehmen aufgrund einer grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Pflichtverletzung durch den Anbieter oder ähnlichen Gründen nicht zumutbar. Die Angabe als Referenzkunde kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite, Social Media des Anbieters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Unternehmens erfolgen. Das Unternehmen räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, auf verbundene Unternehmen gem. § 15 AktG übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor diese AGB für die weitere Nutzung der Software für die Zukunft zu ändern. Kunden werden mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Inkrafttreten der Änderung hierüber in Textform informiert. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Gegenüber Unternehmen wird die Änderung wirksam, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von 2 Wochen ab der Ankündigung in Textform widerspricht. Der Anbieter wird mit der Mitteilung über die geplante Änderung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widersprsuchs hinweisen. Die Änderungen treten im Falle des Abschlusses eines Abos auf befristete Zeit ohne Kündigungsmöglichkeit nicht vor Ablauf der Befristung ein.